Es gibt keinen vernünftigen Grund für die Jagd!

Gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen, insbesondere dem Aktionsbündnis Fuchs, welchem wir angehören, unterstützen wir die Kampagne „Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“. Mit Großflächenplakaten in Berlin, Bonn und Hannover, mit einer Kampagnen-Seite unter www.stopkilling.info, einer Petition und weiteren PR-Maßnahmen wollen die Tierschützer*innen unter dem Dach von Wildtierschutz Deutschland e.V. darauf aufmerksam machen, dass es für die meisten jagdbaren Tierarten keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt.

Das Thema wird unter anderem anhand der Fuchsjagd verdeutlicht. Dazu gibt es nun auch eine ausführliche rechtliche Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) (https://www.stopkilling.info/fuchsjagd-abschaffen).

Bitte unterschreiben Sie auch die begleitende Petition https://www.change.org/stopkilling.

Fuchsjagd: Jäger töten und entsorgen jedes Jahr über 400.000 Füchse 

Der Rotfuchs wird in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit bejagt. Während der Paarungszeit, während der Tragzeit, während der Aufzucht der Jungtiere, während der Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier. Sie werden mit Fallen gejagt, Hunde werden in ihren Bau, den Rückzugsort für die Geburt der Welpen, geschickt, man hält sie in kargen Zwingern gefangen, um sogenannte Bau- oder Bodenhunde an ihnen auszubilden, sie sind Opfer von Treibjagden und Fuchswochen. Jedes Jahr sterben weit über 400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd. 

Jäger argumentieren gerne, dass die Zahl der Füchse überhandnehme, würden sie nicht bejagt. Das ist natürlich Jägerlatein: Im Kanton Genf wird dem Fuchs mit wenigen Ausnahmen seit 1974 nicht mehr nachgestellt, in Luxemburg seit 2015. Die Zahl der Füchse ist seitdem weder in Genf noch Luxemburg ausgeufert.  Wo die Jagd nicht störend in die Natur eingreift, entwickelt sich mehr Artenvielfalt.

Dabei sind Füchse äußerst nützlich: Sie fressen das Aas überfahrener Tiere, erbeuten bis zu 5.000 Mäuse pro Jahr und sind „Fitness-Trainer“ ihrer Beutetiere: Durch das Reißen kranker und schwacher Tiere wird die Ausbreitung von Krankheiten verhindert, während fitte Individuen ihr Erbgut an die nächste Generation weitergeben können.

​In den letzten 11 Jahren wurden in Deutschland über fünf Millionen Füchse getötet, trotzdem hat sich die Zahl der Feldhasen in dieser Zeit um etwa 40 Prozent reduziert, die Zahl der Rebhühner um über 60 Prozent. Davon, dass die intensive Fuchsjagd zur Stabilisierung dieser Tierarten beiträgt, kann also keine Rede sein. Nicht der Fuchs ist die Ursache für den Rückgang dieser – nach wie vor bejagten – Arten, sondern die Zerstörung von Lebensraum und Nahrungsquellen, insbesondere durch die intensive Landwirtschaft.

Füchse dienen weder als Lebensmittel, noch findet das Fell der Tiere Absatz. Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt. Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Abschuss von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes 

Über den Abschuss von Hunden und Katzen in Deutschland gibt es keine verlässlichen Statistiken. Auf der Basis von Streckenlisten einiger weniger Bundesländer kann man aber davon ausgehen, dass etwa 200.000 bis 300.000 Katzen pro Jahr von Jägern erschossen oder in Fallen getötet werden. Schätzungsweise einige Hundert Hunde werden pro Jahr im Rahmen des Jagdschutzes getötet.

Rechtsgrundlage sind die in den Landesjagdgesetzen individuell geregelten Befugnisse der Jagdschutzbeauftragten. Ziel der Regelung soll der Schutz des Wildes vor Gefahren aller Art sein. Doch der läuft beim Abschuss von Katzen weitgehend ins Leere. Zum einen gibt es nur ganz wenige jagdbare Tierarten (Kaninchen, junge Feldhasen, Rebhuhn-/Fasanenküken), die überhaupt Opfer von Katzen werden könnten, zum anderen trägt die Tötung von Hauskatzen nicht zum Erhalt der Bestände dieser Tierarten bei. Die Tötung von Hauskatzen ist in Bezug auf den Nutzen unverhältnismäßig und der denkbar größte Eingriff in das Eigentumsrecht des Katzenhalters.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu töten. Mittels milderer Maßnahmen als dem Tod kann man lokalen Problemen entgegentreten. Diese Probleme betreffen dann aber eher den Naturschutz als die jagdlich genutzten Arten. Zu den Maßnahmen gehören das Einfangen mit dem Ziel der Ermittlung des Katzenhalters, die Kastration, das Chippen und Registrieren. 

Bilder, Texte und Video von: Wildtiere schützen | Wildtierschutz Deutschland | Jagdgesetze (stopkilling.info); und Aktionsbündnis Fuchs

Verfasst am 02. Mai 2021